Aktuell |
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Kostengrundlage
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Bei privaten Aufträgen gibt es keine Festlegung über die Stundensätze und Kosten, die für eine Beratung oder ein Gutachten anfallen können. Die Gebührenrechnung des Sachverständigen kann entweder nach dem Objektwert fest vereinbart werden oder richtet sich nach denen in diesen AGB aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätzen jeweils nach dem Zeitaufwand. Dies können Sie ebenfalls in meinen AGB unter dem Punkt |
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Das JVEG kann eingesehen werden unter dem Bundesministerium der Justiz |
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Als Stundensätze gelten:
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Bei einer Beauftragung aus dem privaten Bereich gelten meine allgemeinen Geschäftsbedingungen und die oben erwähnten Stundenverrechnungssätze sowie die zusätzlichen Kosten aus dem JVEG. |
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Ich möchte darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich nur nach Vorkasse tätig werde. |
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