Gutachter & Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk

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Ihr Dach Gutachter Christian Richter

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk bestellt durch die Handwerkskammer Münster

Als Dachdeckermeister und Sachverständiger der Handwerkskammer Münster biete ich Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich der Dach-, Wand-, und Abdichtungstechnik.

Das Sachverständigeninstitut SVI GmbH Christian Richter aus Gelsenkirchen in NRW steht für kompetente Betreuung rund um alle Fragen zu Abdichtung, Dach und Wand, von der genauen Analyse über die Beratung bis hin zur fachgerechten Überprüfung der ausgeführten Dachdeckerarbeiten.

Die Beratung und Erstellung professioneller Gutachten biete ich auch im Bereich von Bauschäden an.
Sie können sich auf den nachfolgenden Seiten detailliert über mein Leistungsangebot als Sachverständiger und Gutachter für Steil- und Flachdächer sowie Wände und Abdichtungen informieren.

Schauen Sie sich in Ruhe auf meiner Homepage um und lassen Sie sich von meinen Leistungen überzeugen.
Eine umfassende, kompetente und individuelle Beratung ist bei mir selbstverständlich. Testen Sie mich doch einfach mal. Ich freue mich auf Ihren Anruf.


Gutachter Sachverständiger Dachdecker Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk bestellt durch die Handwerkskammer Münster

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Beratung und Gutachten rund ums Dach

Beratung bei Planung und Erstellung von Dach-, Wand- und Abdichtungsarbeiten
Bewertung des Zustands von Dachflächen
Überprüfung und Ursachenforschung bei Schäden
Gutachten für Flachdächer sowie Leckortung beim undichten Flachdach
Lösungsvorschläge zur fachgerechten Ausführung
Erstellung von Gutachten zur ausgeführten Leistung
Beweissicherung
Laboruntersuchungen durch Fremdlabors
Baubegleitung zur Qualitätssicherung

Gutachten für Schäden an Dächern und Flachdächern

Die Frage, die sich meistens stellt: "Wann brauchen Sie ein Gutachten"?

Dies ist nicht so einfach zu beantworten. Es gibt unterschiedliche Gründe, ein Gutachten im Bereich der Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik zu erstellen. Als Empfehlung oder als Entscheidungsgrundlage für eine eventuell anstehende Sanierung. Als neutrales und unabhängiges Dach-Gutachten im Streitfall mit einer Bewertung auf Grundlage des Stands der Technik. Oder gar als Schadensgutachten im Schadensfall. Dies kommt z.B. bei einem Sturmschaden sehr häufig vor. Hier ist es notwendig, eine neutrale Bewertung vorzunehmen und eine Beurteilung zur notwendigen Schadenshöhe anzugeben.

Als Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk berate ich Sie gerne in allen Fragen rund um Schäden an Steil- und Flachdächern und erstelle bei Bedarf entsprechende Gutachten, auch im Bereich von Kellerabdichtungen und Wandbekleidungen.

Es unterscheiden sich hierbei die Gutachten wie folgt:


Versicherungsgutachten,
Gerichtsgutachten,
Privatgutachten / Parteiengutachten auch als Privates Gutachten bezeichnet,
Schiedsgutachten,
Gemeinschaftsgutachten
Hauptgutachten und
Ergänzungsgutachten, falls es sich um eine Überprüfung eines bereits erstellten Gutachtens handelt.

Ich untersuche Ihr Haus gründlich und fachmännisch hinsichtlich aufsteigender Feuchtigkeit, Schädigung durch eindringendes Wasser, mangelhafter Wärmedämmung sowie möglicher Mängel an Dachkonstruktion und -deckung. Ich greife dabei auf meine langjährige Sachverständigentätigkeit und Erfahrung als Dachdeckermeister zurück und biete Ihnen eine umfassende Beratung als Baugutachter.

Zum häufigsten Schadenbild gehören Feuchtigkeitsschäden. Die Ursachen können vielfältig sein. In den meisten Fällen ist es allerdings der fehlenden oder fehlerhaften Abdichtung der Bauteile geschuldet, wodurch Mauerwerk sowie Außen- und Innenputz geschädigt werden. Abhilfe schafft hier auf Dauer nur die Einbringung einer fachgerechten Abdichtung. Ein einfaches Neuverputzen oder Überstreichen wäre unzureichend.

Ich erstelle Ihnen auf Wunsch die Dokumentation des Bauzustands für den Dachdeckerbereich mit Beschreibung, Skizzen, Fotos und Kostenschätzung des Sanierungsaufwands. Grundlage ist hierfür die vor Ort durchgeführte Bauschädenermittlung.


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Lezte Aktualisierung

Montag, 1. Mai 2023 um 14:03:57 Uhr.


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