Leistungen

Beauftragung/ Anfrage

Eine Anfrage / Beauftragung erfolgt leicht über diese Internetseite.

Gerne können Sie mich vorab anrufen und gezielt Ihre Fragen an mich richten und gegebenenfalls schon einen Termin mit mir vereinbaren.

Wenn Sie bei mir eine der nachfolgenden Leistungen anfragen oder beauftragen wollen, so bitte ich Sie, über das Anfrageformular mir Ihre Daten zur Verfügung zu stellen.

Hier werden die für ein Angebot/Auftrag benötigten Daten in der Reihenfolge abgefragt. Daher möchte ich Sie bitten, das Formular vollständig auszufüllen.

Auf Grundlage der von Ihnen eingegebenen Daten erhalten Sie von mir schriftlich eine Anfrage/Auftragsbestätigung für eine Erstberatung sowie die Rechnung als Kostenvorschuss.

Erst mit Rücksendung Ihrer unterschriebenen Auftragsbestätigung und Einzahlung des Kostenvorschusses wird hieraus ein Auftrag zur Erstberatung/Ortstermin.
Somit gehen Sie keinerlei Risiko einer ungewollten Beauftragung ein.


Auf Grundlage Ihres Auftrags erfolgt eine Erstberatung/Ortstermin an Ihrem Objekt. Es hat sich herausgestellt, dass diese Erstberatung meistens ausreicht und auf eine schriftliche Zusammenfassung
oder gar ein Sachverständigengutachten verzichtet werden kann. Die meisten Kunden möchten Ihre Leistungen/Arbeiten/Ausführungen begutachtet haben und Ihnen reicht dann die fachliche und mündliche
Erörterung am Objekt vollständig aus.

weitere Informationen zur Erstberatung erhalten Sie hier:
Erstberatung/Ortstermin

Sollten jedoch weitere Sachverständigenleistungen notwendig sein, so bespreche ich diese mit Ihnen vor Ort. Erst wenn ich mir ein genaues Bild von den Gegebenheiten machen konnte,
kann ich Ihnen die weiteren Kosten angeben, um eventuell ein Kurzgutachten oder ein aussagekräftiges Sachverständigengutachten zu erstellen.
Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Auftragserweiterung mit den zu erwartenden Kosten.

Wenn Sie mir eine Anfrage/Auftragsbestätigung zukommen lassen möchten, bitte ich Sie, nachfolgendes Formular zu benutzen:


unverbindliches Anfrageformular

Bauauftragung mit Kurzgutachten

Wenn Sie sich jedoch schon sicher sind, dass Sie auch eine schriftliche Zusammenfassung benötigen, so schauen Sie bitte auch unter den nachfolgenden Informationen nach.


Kurzgutachten


Sachverständigengutachten

Wichtige Information

Sollten Bauteilöffnungen notwendig werden, muss für die Bauteilöffnung ein Dachdecker mit dem benötigten Material und Handwerkszeug von Ihnen beauftragt werden,
so dass dieser am Besichtigungstag vor Ort ist.

Mir persönlich sind aus versicherungstechnischen Gründen diese Bauteilöffnungen nicht möglich.