Sachverständigengutachten

Sachverständigengutachten

Bei einem Sachverständigengutachten werden alle vor Ort festgestellten Ausführungen und Gegebenheiten berücksichtigt.

Hierfür ist es absolut notwendig, vor Erstellung des Gutachtens, eindeutige Fragestellungen zur Beantwortung für das Gutachten festzulegen.

In dem Gutachten werden dann alle Fragestellungen eindeutig und auf Grundlage von den Fachregeln, DIN-Normen oder Verlegerichtlinien etc. mit den erforderlichen Textpassagen beantwortet.

Diese Art der Gutachtenerstellung, die dem einem Gerichtsgutachten stark ähnelt, ist für eine Beweissicherung und damit einem späteren eventuellen Rechtsstreit unerlässlich.

Sollten die Parteien sich nicht auf eine Art der Ausführung einigen und es kommt zu einem Beweissicherungsverfahren oder einem Rechtsstreit, kann dieses Gutachten als Parteivortrag in den Prozess mit eingebracht und die Fragestellung aus dem Gutachten als Beweisbeschluss dem Gericht vorgelegt werden.

Somit erleichtern Sie Ihrem Rechtsanwalt und auch dem Gericht, durch die gezielte Fragestellung aus dem Gutachten, die Beweisfragen so zu formulieren, dass diese durch einem vom Gericht öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zweifelsfrei beantwortet werden können.







Folgende Leistungen sind für ein Sachverständigengutachten nachfolgend angeboten:

Gliederung des Sachverständigengutachten:

1. Vorgeschichte

2. Fragestellung des Auftraggebers

3. Ortstermin

4. Modale Hilfsverben

5. Feststellung des Ist Zustandes als Bilddokumentation

6. Beschreibung des Sollzustandes

7. Beantwortung der gestellten Fragen

8. Zusammenfassung

9. Bezugsquellen

10. Anmerkungen














Grundlagen zur Erstellung dieses Sachverständigengutachtens sind:

-Erstberatung/Ortsbesichtigung und eventuelle notwendige weiteren Ortstermine

-Zusätzlich zu der Erstberatung/Ortsbesichtigung werden für die Erstellung des Sachverständigengutachtens zusätzliche Kosten je nach Aufwand ab 1.200,00 € anfallen.

-Eine genauere Festlegung zu den Kosten eines Sachverständigengutachtens können erst nach dem 1. Ortstermin getroffen werden.

Desweiteren werden meistens für die Beantwortung der Fragestellungen Bauteilöffnungen notwendig sein. Sollten Bauteilöffnungen notwendig werden, muss für die Feststellung und Bauteilöffnung ein Dachdecker mit dem benötigten Material und Handwerkszeug von Ihnen beauftragt werden, so dass dieser am Besichtigungstag vor Ort ist.

Mir persönlich sind aus versicherungstechnischen Gründen diese Bauteilöffnungen nicht möglich.

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