Neue Flachdachrichtline 2017

Was ändert sich

Das Wichtigste im Überblick:

Die Lesbarbeit dieser neuen Flachdachrichtlinie sollte verbessert werden.

Die Anwendungskategorien K1 und K2

In der alten Flachdachrichtlinie bis 01.12.2016 war zu lesen:

Anwendungskategorie K1 (Standardausführung)
Dachabdichtungen, an die übliche Anforderungen gestellt werden. Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass eine Mindestneigung der Abdichtungsebene von > 2% eingehalten wird. Bei Dächern mit einem Gefälle < 2% sind hinsichtlich der Stoffauswahl die Bemessungsregeln für die Anwendungskategorie K2 einzuhalten.

Anwendungskategorie K2 (hochwertige Ausführung)
Dachabdichtungen, an die durch die Planer / Bauherren aufgrund hochwertiger Gebäudenutzung (z.B. bei Hochhäusern oder Dächern mit erschwertem Zugang) erhöhte Anforderungen gestellt werden. Hierbei ist ein Gefälle von mindestens 2% in der Abdichtungsebene und mindestens 1% im Bereich von Kehlen einzuhalten.

Die Formulierung wurde vollständig gestrichen, es gibt somit keine Anwendungskategorien mehr in der neuen Flachdachrichtlinie.

Neue Gliederung

Die neue Flachdachrichtlinie wurde einfacher aufgegliedert.

  • Allgemeine Regeln
  • Beanspruchungen und Anforderungen
  • Planung und Ausführung der Funktionsschichten
  • Details
  • Pflege und Wartung
  • Ergänzungen im Anhang I Windsogsicherung
  • Ergänzungen im Anhang II mit Detailskizzen.

Die neue Flachdachrichtlinie gilt somit für die Planung und Ausführung von Abdichtungen.

Diese ist jetzt wie folgt unterteilt worden:

nicht genutzter Dachflächen,
genutzter Dach- und Deckenflächen, z.B. Terrassen, Balkone, Loggien und Laubengänge,
begrünter Dachflächen,
erdüberschütteter Deckenflächen, befahrener Dach- und Deckenflächen aus Stahlbeton.

Neu ist hierbei insbesondere, dass auch intensiv begrünte Dachflächen, Parkdecks und vergleichbare, befahrene Flächen in den Geltungsbereich aufgenommen wurden.

Die wichtigsten Änderungen in Kurzform:

  • Die Unterlage der Abdichtung soll grundsätzlich mit Gefälle geplant werden. Jetzt enthält die Flachdachrichtlinie beispielhafte Fälle, bei denen gefällelos geplant werden kann. Hier ist anzumerken, dass dies wie gesagt beispielhaft erfolgt und somit auch andere begründete Fälle möglich erscheinen lässt.
  • Wenn ohne Gefälle geplant oder ausgeführt wird, sollte bei gefällelosen Flächen generell ein schwerer Oberflächenschutz ausgeführt werden.
  • Eine vollflächige Verklebung gibt Sicherheit. Zur Wasserunterlaufsicherheit ist eine gesonderte Vorbehandlung des Betons erforderlich.
  • Die Mindesdicken der Abdichtungsbahnen wurden überarbeitet.
  • PVC-P-Bahnen und EVA-Bahnen ohne Einlage oder innenliegende Verstärkung benötigen eine Verklebung mit der Unterlage oder einen schweren Oberflächenschutz.
  • Auch bei Bitmenbahnen ist im Anschlußbereich eine mechanische Fixierung notwendig, wenn kein schwerer Oberflächenschutz aufgebracht wird.
  • Maßnahmen zur Aufnahme horizontaler Kräfte sind generell beim Einsatz von Wärmedämmstoffen aus Hartschaum erforderlich.